Rehabilitation nach Arbeitsunfällen

Sie haben einen Arbeitsunfall erlitten und sind momentan gar nicht oder nur eingeschränkt in Ihrem Beruf einsetzbar? Die Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungsträger oder die Bundeswehr haben spezielle Programme entwickelt, um Sie schnellstmöglich in Ihren Beruf wiedereinzugliedern. Die Verordnung der verschiedenen Maßnahmen wird über einen Durchgangsarzt, eine BG-Einrichtung oder die BG direkt initiiert. Der Rehabilitationsmanager Ihrer Berufsgenossenschaft erstellt mit Ihnen sowie dem Durchgangsarzt einen Rehabilitationsplan und verweist auf Leistungserbringer wie zum Beispiel das Klinikum Bad Bramstedt.

Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)

Die EAP kann bei folgenden Kostenträgern beantragt werden:

  • Berufsgenossenschaften (BG)
  • Gesetzliche Unfallversicherungen
  • Private Krankenversicherungen
  • Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei

Nach Verordnung der Erweiterten Ambulante Physiotherapie durch Ihren Durchgangsarzt nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit wir einen ersten Einweisungstermin mit Ihnen vereinbaren können unter +49 4192 / 90 40 40.

Im Rahmen Ihres Einweisungstermins werden durch Ihren Bezugstherapeuten bzw. in speziellen Fällen durch den Arzt die Therapien festgelegt, die Sie im Rahmen des Verordnungszeitraumes erhalten.

Die Therapien unterteilen sich in folgende Bereiche

  • Physiotherapie
  • Physikalische Therapie (Strom, Kältetherapie, Wärmetherapie, Manuelle Lymphdrainage etc.)
  • Medizinische Trainingstherapie

Ihr Bezugstherapeut begleitet Sie während Ihrer EAP. Die Behandlungsdauer pro Tag beträgt ca. 2-3 Stunden und die Behandlungseinheiten können bis zu 5 mal pro Woche stattfinden.

Bitte halten Sie mit ihm Rücksprache, ob Folgeverodnungen für Ihren Genesungsverlauf notwendig sind. Besprechen Sie dies zeitnah, um Unterbrechungszeiträume zu vermeiden. Das Klinikum Bad Bramstedt ist während Ihrer Behandlung bei uns im Haus im Austausch mit Ihrem Kostenträger sowie Ihrem Durchgangsarzt, um eine optimale Behandlung sicherzustellen.

Für Ihre Medikamente ist auch weiterhin Ihr Hausarzt zuständig. Die Arbeitsunfähigkeit erfolgt durch Ihren Durchgangsarzt.

Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW)

Bei der Notwendigkeit einer medizinischen rehabilitativen Komplexbehandlung, nach Abschluss einer Akutbehandlung oder eines Krankenhausaufenthaltes, die nicht ambulant durchgeführt werden kann, erfolgt eine berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW). Diese findet in der Regel direkt nach vorausgegangener Behandlung statt. Sie wird zur Optimierung des Rehabilitationserfolgs dann durchgeführt, wenn ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht ausreichen.

Die Therapien unterteilen sich in folgende Bereiche

  • Physiotherapie
  • Ergo- und Berufstherapie
  • Bewegungsbad
  • Physikalische Therapie (Strom, Kältetherapie, Wärmetherapie, Manuelle Lymphdrainage etc.)
  • Medizinische Trainingstherapie

Idealerweise können Patienten direkt im Anschluss an eine BGSW beruflich wieder eingegliedert werden.