Ambulante Rehabilitation

Ambulante Rehabilitation bedeutet zu Hause wohnen und gleichzeitig eine erstklassige und intensive Rehabilitation zu absolvieren. Eine ambulante Rehabilitation kann nach schweren Operationen oder auch bei chronischen Krankheiten und Verschleißkrankheiten sinnvoll sein, wenn keine stationäre Rehabilitation notwendig ist. Sie soll Ihnen helfen, Ihren Alltag wieder beschwerdefrei zu bewältigen.

Wir bieten Ihnen vier verschiedene Formen der ambulanten Rehabilitation an:

Anschlussheilbehandlung

Ihnen steht eine Operation bevor und Sie möchten im Anschluss an die Operation eine ambulante Anschlussheilbehandlung im Klinikum Bad Bramstedt durchführen? Bitte sprechen Sie bei Ihrer Ankunft in der Klinik mit Ihrem Operateur sowie dem zuständigen Mitarbeiter des Sozialdienstes. Der Sozialdienst kennt sich mit dem Procedere der Beantragung aus, berät Sie und kümmert sich um einen Aufnahmetermin in der Klinik für orthopädische Rehabilitation sowie die Kostenzusage Ihres Kostenträgers. Wenn Sie wünschen, können Sie gerne vor Ihrer Operation die Räumlichkeiten des Klinikums besichtigen, um einen ersten Eindruck zu bekommen.

Ablauf bei einer Anschlussheilbehandlung

Operationstermin

Kontakt mit dem Sozialdienst

Absprache eines Aufnahmetermins im Klinikum Bad Bramstedt

Einladung durch das Klinikum

Klärung letzter Fragen: +49 4192 / 90 - 22 02

Beginn der Anschlussheilbehandlung

Heilbehandlung

Sie leiden unter chronischen Beschwerden wie zum Beispiel einem Bandscheibenvorfall, müssen allerdings nicht operativ versorgt werden. Auch ohne eine Operation ist die Inanspruchnahme einer ambulanten Rehabilitation im Klinikum Bad Bramstedt durchaus möglich. Zur Beantragung der Maßnahme nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Haus- oder Facharzt auf. Dieser kennt sich mit dem Procedere der Beantragung der Maßnahme aus.

Ihr Weg zur Heilbehandlung

Termin beim Haus- oder Facharzt

Bewilligung der Maßnahme und Absprache eines Aufnahmetermins

Einladung durch das Klinikum Bad Bramstedt

Klärung letzter Fragen: +49 4192 / 90 - 20 02

Beginn der Heilbehandlung

Bitte beachten Sie, dass der Rentenversicherungsträger nur zuständig ist, sofern Sie noch im Arbeitsleben stehen. Sollten Sie Rente in jeglicher Form beziehen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige gesetzliche oder private Krankenversicherung, um die Antragsformulare anzufordern. Sie finden diese auch auf der zugehörigen Homepage Ihrer Krankenversicherung.

Erweiterte Ambulante Physiotherapie

Die EAP kann bei folgenden Kostenträgern beantragt werden:

  • Berufsgenossenschaften (BG)
  • Gesetzliche Unfallversicherungen
  • Private Krankenversicherungen
  • Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei

Nach Verordnung der Erweiterten Ambulante Physiotherapie durch Ihren Durchgangsarzt nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit wir einen ersten Einweisungstermin mit Ihnen vereinbaren können unter +49 4192 / 90 - 40 40.

Im Rahmen Ihres Einweisungstermins werden durch Ihren Bezugstherapeuten bzw. in speziellen Fällen durch den Arzt die Therapien festgelegt, die Sie im Rahmen des Verordnungszeitraumes erhalten.

Die Therapien unterteilen sich in folgende Bereiche

  • Physiotherapie
  • Physikalische Therapie (Strom, Kältetherapie, Wärmetherapie, Manuelle Lymphdrainage etc.)
  • Medizinische Trainingstherapie

Ihr Bezugstherapeut begleitet Sie während Ihrer EAP. Die Behandlungsdauer pro Tag beträgt ca. 2-3 Stunden und die Behandlungseinheiten können bis zu 5 mal pro Woche stattfinden.

Bitte halten Sie mit ihm Rücksprache, ob Folgeverodnungen für Ihren Genesungsverlauf notwendig sind. Besprechen Sie dies zeitnah, um Unterbrechungszeiträume zu vermeiden. Das Klinikum Bad Bramstedt ist während Ihrer Behandlung bei uns im Haus im Austausch mit Ihrem Kostenträger sowie Ihrem Durchgangsarzt, um eine optimale Behandlung sicherzustellen.

Für Ihre Medikamente ist auch weiterhin Ihr Hausarzt zuständig. Die Arbeitsunfähigkeit erfolgt durch Ihren Durchgangsarzt.

Ambulante Vorsorgekur

Sie sind über die Heilfürsorge versichert und möchten präventiv etwas Gutes für Ihre Gesundheit tun? Kontaktieren Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter der Heilfürsorge. Dieser kann Ihnen mitteilen, ob Sie die Voraussetzungen zur Durchführung einer ambulanten Vorsorgekur erfüllt haben. Im Rahmen der ambulanten Vorsorgekur wird aktiv auf Erstbeschwerden eingegangen und präventiv eine Basis geschaffen, um Rehabilitationsbedarf in der Zukunft zu vermeiden. Sollten Sie Fragen zum Ablauf oder zum Inhalt der Vorsorgekur haben, kontaktieren Sie uns gerne.