Schutzschirmverfahren im Klinikum Bad Bramstedt – Was bedeutet dies für mich als Bewerber*in?

FAQ-Katalog für Bewerber*innen mit Informationen zum Schutzschirmverfahren der Klinikum Bad Bramstedt GmbH.

Was ist Ziel des Schutzschirmverfahrens?

Durch das Schutzschirmverfahren soll die Klinik nachhaltig zukunftssicher neu aufgestellt und so der aktuell defizitären Liquiditätslage entgegengewirkt werden. Ziel ist die langfristige Sanierung des Unternehmens.

Dementsprechend stellen wir weiterhin ein – wir freuen uns, neue Kolleginnen und Kollegen in unserem Team begrüßen zu dürfen.

Was ist ein Schutzschirmverfahren?

Bei einem Schutzschirmverfahren handelt es sich um spezielles Verfahren, das Unternehmen die Möglichkeit gibt, die zur Sanierung erforderlichen Maßnahmen eigenverantwortlich zu erarbeiten und kurzfristig umzusetzen. Es bietet einen besonderen gesetzlichen Schutz und gewährt bei der Neugestaltung des Klinikums viel Handlungsspielraum.

Der Geschäftsbetrieb wird dabei in vollem Umfang fortgeführt, das Unternehmen kann im laufenden Betrieb eigenständig und effizient saniert werden. Dies bedeutet, dass auch neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt werden.

Wieso befindet sich das Klinikum in einem Schutzschirmverfahren?

Verschiedene Faktoren, insbesondere aber die Corona-Pandemie und die damit verbundenen, fehlenden Ausgleichzahlungen für Kliniken im Reha-Bereich, haben dazu geführt, dass unser Klinikum finanziell in Bedrängnis geraten ist. Daher wurde am 1. Juni 2023 auf Grundlage eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung ein Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Das gibt dem Klinikum die Möglichkeit, sich aus eigener Kraft mit Unterstützung eines erfahrenen Teams aus Sanierungsexperten zukunftssicher aufzustellen.

Ist das ganze Klinikum von dem Schutzschirmverfahren betroffen?

Die Tochtergesellschaften (Servicegesellschaft, RehaCentrum, MVZ) sind aktuell nicht vom Schutzschirmverfahren betroffen.

Kann ich mich trotz des Schutzschirmverfahrens noch bei dem Klinikum bewerben?

Um unser Klinikum langfristig neuaufzustellen und auch in der Zukunft erfolgreich zu betreiben, brauchen wir an verschiedenen Stellen Verstärkung. Wir freuen uns daher auf Ihre Bewerbung.

Eine Übersicht über unsere aktuellen Stellenangebote finden Sie auf unserer Webseite:

https://www.klinikumbadbramstedt.de/karriere/stellenangebote/.

Ich befinde mich bereits länger im Bewerbungsverfahren. Hat das Schutzschirmverfahren Einfluss auf laufende Bewerbungsverfahren? Muss ich jetzt mit einer Absage rechnen?

Nein, das Schutzschirmverfahren hat keinen Einfluss auf laufende Bewerbungsverfahren sowie auch bereits unterschriebene Arbeitsverträge. Darüber hinaus stellt das Schutzschirmverfahren allein keinen Grund für eine Absage im Bewerbungsverfahren dar.

Lohnt es sich überhaupt, bei dem Klinikum einen neuen Job zu beginnen, wenn es bald schließt?

Eine Schließung des Klinikums ist nicht vorgesehen. Ziel des Schutzschirmverfahrens ist eine nachhaltige und zukunftssichere Gestaltung des Klinikums. Der Geschäftsbetrieb wird in diesem Rahmen in vollem Umfang fortgeführt. Wir freuen uns jederzeit, neue Kolleginnen und Kollegen in unseren Teams begrüßen zu dürfen.

Erhalte ich bei Abschluss eines Arbeitsvertrages noch die beworbene Willkommensprämie?

Ja, die Willkommensprämie wird unter denselben Voraussetzungen wie bisher weiterhin ausgezahlt. Auch für bereits unterschriebene Arbeitsverträge ändert sich nichts.

Kann das Unternehmen mir mein Gehalt zahlen, wenn ich dort jetzt anfange zu arbeiten?

Alle Löhne und Gehälter sind im Rahmen des Schutzschirmverfahrens gesichert und werden in voller vertraglich vereinbarter Höhe pünktlich gezahlt.

Was ändert sich durch das Schutzschirmverfahren im Klinikum?

Im Rahmen des Zukunftskonzeptes werden alle Optionen und Möglichkeiten, das Klinikum langfristig zukunftssicher aufzustellen, geprüft und die für Patienten, Mitarbeiter und Bewohner der Region bestmöglichen Maßnahmen gewählt und umgesetzt. Es besteht die Möglichkeit, dass sich dadurch neue Tätigkeitsbereiche ergeben oder sich Aufgaben ändern. Das können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen, da sich das Zukunftskonzept noch in der Erarbeitung befindet. Wir sind zuversichtlich und haben Vertrauen, dass die für uns besten Wege gemeinsam gegangen werden.

Werden alle bestehenden Arbeitsplätze erhalten?

Es sind im Rahmen des Schutzschirmverfahrens keine Kündigungen geplant. Ziel ist es, gemeinsam mit den bestehenden Teams die Neuaufstellung und Zukunft des Klinikums zu bestreiten. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns dabei als Teil unseres Hauses unterstützen würden.

Wie geht es mit dem Klinikum weiter?

Ziel des Schutzschirmverfahrens ist nachhaltige Neuaufstellung unseres Klinikums. Dabei soll ein finanzierbares und nachhaltiges Konzept entwickelt werden, mit dem die Klinik den wachsenden Herausforderungen des Gesundheitswesens gestärkt entgegentreten und die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten bestmöglich erfüllen kann.

In den kommenden Wochen wird das ECKERT-Restrukturierungsteam gemeinsam mit der Geschäftsführung der Klinik einen umfassenden Plan zur Neuaufstellung des Hauses entwickeln. Dieser bildet die Basis für die Zukunft des Klinikums Bad Bramstedt.

Fest steht: Ein Schutzschirmverfahren hat keinerlei Auswirkungen auf den laufenden Betrieb, sodass dieser uneingeschränkt und vollumfänglich fortgeführt werden kann. Wir behandeln unsere Patienten weiterhin in der gewohnten Qualität, ziehen als Team weiter an einem Strang und stehen für Sie und Ihre Fragen zur Verfügung.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Gerne können Sie Fragen, die mit dem Schutzschirmverfahren und der damit verbundenen Neuaufstellung zusammenhängen, an die dafür eingerichtete E-Mail-Adresse fragen@klinikumbb.de stellen. Wir bemühen uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu beantworten.