Informationen für Selbstzahler

Um als Selbstzahler die Leistungen unseres Hauses in Anspruch zu nehmen, gibt es einige wichtige Informationen zu beachten.

Für privat Versicherte ergeben sich einige Besonderheiten:

Die private Krankenversicherung unterscheidet zwischen allgemeinen Krankenhäusern und Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen.
Um eine sogenannte Krankenanstalt handelt es sich auch im Klinikum Bad Bramstedt.

Wichtig: Beim Versicherungsunternehmen ist (nach § 4 Abs. 5 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK)) vor Beginn der Behandlung eine Leistungszusage zu beantragen.

Ohne eine schriftliche Zusage der Versicherung besteht auch für eine notwendige stationäre Behandlung keine Leistungspflicht. Diese Bestimmung hat den Zweck, die Versicherten vor finanzieller Unsicherheit zu bewahren; denn die Unternehmen der privaten Krankenversicherung kommen für Kurkosten grundsätzlich nur auf, wenn dafür ein besonderer Versicherungsschutz besteht, z. B. im Rahmen eines Spezialtarifs.

Im Falle einer Leistungszusage sind Sie im Rehabilitationsbereich in einem Einzelzimmer mit Dusche, WC, TV, WLAN und Vollverpflegung untergebracht.

Im Krankenhausbereich erfolgt die Unterbringung in einem Doppelzimmer mit Dusche, WC, TV, WLAN und Vollverpflegung. Auf Wunsch stellen wir, bei freier Kapazität, ein Einzelzimmer zur Verfügung.

Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit Frau Jahn aus der Aufnahmeabteilung auf:
Telefon: +49 4192 / 90-22 09
E-Mail: