Entlassmanagement

Liebe Patientinnen und Patienten,

seit dem 01.10.2017 wird im Klinikum Bad Bramstedt das Entlassmanagement gemäß Rahmenvertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft umgesetzt.

Was dies genau bedeutet möchten wir Ihnen gern aufzeigen:
In einigen Fällen ist nach einem stationären Aufenthalt eine Unterstützung über den Krankenhausaufenthalt hinaus erforderlich, um einen optimalen Genesungsverlauf sicherzustellen. Bereits während des Aufenthalts ermitteln wir durch ein multiprofessionelles Team, ob ein individueller Bedarf für die Einleitung eines Entlassmanagements besteht.

Krankenhausärzte mit Facharztausbildung sind nun im Bedarfsfall durch die Erweiterung des Verordnungsrechts dazu berechtigt, maximal für die nächsten 7 Tage Heilmittel (z.B. Physiotherapie), Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen), häusliche Krankenpflege und Arzneimittel zu verordnen sowie eine Arbeitsunfähigkeit festzustellen.
Am Tag der Entlassung werden dem Patienten ein Entlassbrief (mindestens ein vorläufiger Entlassbrief) und ein Medikationsplan ausgehändigt, parallel dazu werden diese Unterlagen sowohl an die Krankenkasse als auch an den weiterbehandelnden Arzt geschickt.

Voraussetzung ist die schriftliche Information und Einwilligung unserer Patienten für die Teilnahme am Entlassmanagement. Sie berechtigt das Krankenhaus dazu, patientenbezogene Daten an die nachfolgenden Leistungserbringer (z.B. Ärzte, Pflege, Physiotherapie) zu übermitteln, um eine lückenlose und frühzeitige Anschlussversorgung in die Wege leiten zu können.

Wenn Sie Fragen zum Entlassmanagement haben, stehen wir Ihnen gern unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung:

Für alle Krankenhauspatienten

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